Rechtsgebiete

Im Rahmen meiner Referendarzeit beim AG Speyer (Zivilrecht), beim LG Frankenthal/Pfalz (Strafrecht) und bei der Rechtsabteilung der Stadt Ludwigshafen (Verwaltungsrecht) wurde ich in allen Rechtsgebieten ausgebildet. Nach § 3 I der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

Seit dem Jahr 2013 bin ich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Ausbildung und Zulassung zum Fachanwalt ist in der FAO (Fachanwaltsordnung) geregelt. Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muß der Rechtsanwalt theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen.

Der Nachweis der praktischen Kenntnisse setzt zunächst eine „dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung“ durch den Rechtsanwalt voraus.

Zusätzlich muß eine Mindestzahl von „persönlich und weisungsfrei“ bearbeiteten Fällen im betreffenden Rechtsgebiet bearbeitet worden sein. Dies sind im Miet- und Wohnungseigentumsrecht 120 Fälle.

Ich berate Vermieter, insbesondere Baugenossenschaften im Bereich des Immobilienrechts. Im Bereich des Wohnungseigentumsrecht übernehme ich u. a. die dauerhafte rechtliche Beratung von Hausverwaltern.

Im Bereich Arbeitsrecht betreue ich schon seit Jahren mittelständische Arbeitgeber aus dem Rhein-Neckar-Raum. Bei Kündigungsschutzklagen, bei der Unfallabwicklung und bei verkehrsrechtlichen Verstößen (Rotlicht, Geschwindigkeit, etc.) verfüge ich über eine jahrelange Erfahrung.

Soweit Sie ein anderes Anliegen haben können Sie mich dennoch gerne kontaktieren. Wir besprechen dann, ob das Mandat übernommen wird.