Gebühren

Informationen zur Vergütung des Rechtsanwalts

Honorar

Geld ist ein wichtiges Thema. Ich möchte nicht, dass meinen Mandanten die möglichen Kosten eines Rechtsstreits ein Rätsel sind, ich bin für klare Verhältnisse. Wenn Sie mir ein Mandat erteilen wollen, werde ich deshalb auch vor Mandatserteilung die Kostenfrage in aller Offenheit mit Ihnen besprechen. Zumeist können die Kosten aber nur prognostisiert werden, da ein Rechtsstreit auf unterschiedliche Arten beendet werden kann.

Gesetzliche Gebühren

Wenn nichts weiter vereinbart ist, gilt für die Abrechnung der Leistungen des Anwalts gegenüber seinem Mandanten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5.5.2004 (BGBl I, 717, 788). Ich empfehle dazu die instruktiven Merkblätter, die die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Homepage hinterlegt hat. Das RVG mit dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis ist das Ergebnis eines jahrelangen Gesetzgebungsprozesses, an dem Fachleute, Verbraucherschützer und Anwaltsverbände beteiligt waren.

In vielen Fällen bietet das RVG einen fairen Interessenausgleich zwischen dem Wunsch des Mandanten an einer günstigen Beratung und dem Wunsch des Anwalts nach einer aufwandsangemessenen Vergütung.

Die Höhe der Vergütung hängt mit dem „Gegenstandswert“ zusammen. Der Gegenstandswert ist eine von zwei maßgeblichen Größen für die Berechnung der Anwaltsgebühren. Die andere maßgebliche Größe sind die vom Anwalt im Einzelnen entfalteten Tätigkeiten. Vereinfacht: Bestimmte Tätigkeiten lösen bestimmte Gebührentatbestände aus, und die Höhe der sich aus der Verwirklichung dieser Gebührentatbestände im Einzelnen ergebenden Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert.

Honorarvereinbarung

Es ist auch möglich mit dem Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung (Festhonorar oder Stundenhonorar) zu treffen.